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Arbeits- und Schulunfälle – D-Arzt in Sankt Augustin

Ein Unfall am Arbeitsplatz oder in der Schule kommt meist unerwartet. Umso wichtiger ist es, im Ernstfall gut informiert zu sein. Als Durchgangsärztin (D-Ärztin) bin ich Ihre Ansprechpartnerin für die medizinische Versorgung nach Arbeits-, Wege- und Schulunfällen.

Gerade für Berufstätige, Eltern und Schülerinnen und Schüler ist es entscheidend zu wissen, welche Schritte nach einem Unfall notwendig sind und welche Leistungen die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt. Diese trägt in der Regel die Kosten für Diagnostik, Behandlung und erforderliche Rehabilitationsmaßnahmen.

Was gilt als Arbeits- oder Schulunfall?

Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn sich die Verletzung während Ihrer beruflichen Tätigkeit ereignet. Dazu zählen auch Unfälle auf dem direkten Weg zur Arbeit oder zurück nach Hause (Wegeunfälle).

Ein Schulunfall umfasst Unfälle während des Schulbesuchs, auf dem Hin- oder Rückweg sowie bei schulischen Veranstaltungen wie Klassenfahrten oder Exkursionen.

Was sollten Sie nach einem Unfall tun?

Damit Ihre Versorgung reibungslos erfolgen kann, beachten Sie bitte folgende Schritte:

Unfall melden
Informieren Sie umgehend Ihre Arbeitgeberin, Ihren Arbeitgeber, die Schule oder die zuständige Lehrkraft, damit der Vorfall dokumentiert wird.

D-Ärztin aufsuchen
Lassen Sie sich zeitnah untersuchen – auch dann, wenn die Beschwerden zunächst gering erscheinen. Als Durchgangsärztin bin ich speziell für die Behandlung von Arbeits- und Schulunfällen zugelassen.

Neben der medizinischen Versorgung erfolgt eine sorgfältige Dokumentation des Unfallhergangs und der Verletzungsfolgen. Diese ist Voraussetzung dafür, dass Ihre Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung geltend gemacht werden können.

Warum ist die Vorstellung bei einer D-Ärztin so wichtig?

Der Durchgangsärztin übernimmt eine zentrale Rolle im Heilverfahren der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

Sie sorgt für:

  • fachgerechte Diagnosestellung
  • Einleitung und Steuerung der Behandlung
  • Entscheidung über weitere Maßnahmen (z. B. Überweisung, Operation, Reha)
  • offizielle Dokumentation für die Unfallversicherung

Nur durch diese strukturierte Vorgehensweise ist gewährleistet, dass die gesetzliche Unfallversicherung die entsprechenden Leistungen übernimmt.

Welche Leistungen übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung?

Im Falle eines anerkannten Arbeits- oder Schulunfalls können unter anderem folgende Leistungen übernommen werden:

  • Medizinische Behandlungskosten
  • Rehabilitationsmaßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeits- oder Schulfähigkeit
  • Übergangsgeld während einer Rehabilitationsphase
  • Verletztenrente, wenn eine dauerhafte Einschränkung der Erwerbsfähigkeit vorliegt

Sollten Sie länger als drei Tage arbeitsunfähig sein oder eine schwerwiegendere Verletzung vorliegen, ist Ihr Arbeitgeber beziehungsweise die Schule verpflichtet, eine Unfallanzeige bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zu stellen.

Nachsorge und Heilungsverlauf

Eine konsequente Nachbehandlung ist entscheidend für eine vollständige Genesung. Bitte halten Sie vereinbarte Kontrolltermine ein und befolgen Sie die empfohlenen therapeutischen Maßnahmen.

Ihre Gesundheit steht im Mittelpunkt

In meiner Praxis in Sankt Augustin begleite ich Sie durch das gesamte Heilverfahren – von der Erstversorgung bis zur vollständigen Wiederherstellung Ihrer Belastbarkeit.

Bei Fragen oder zur Terminvereinbarung nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Wir sind für Sie da.

OrthoMore – Praxis für Orthopädie und Schmerztherapie

Markt 71 · 53757 Sankt Augustin